Entsorgung
Die Abfallentsorgung umfasst die erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Lagerns und des Behandelns. Mit dem 1996 in Kraft getretenen Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, dem sogenannten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), wurde der Einstieg in die Abfallwirtschaft eingeleitet. Hintergrund ist, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu sichern.
Durch die Verpflichtung, Abfälle zu verwerten, wird der Einsatz von recycelfähigen Materialien als Sekundärrohstoff ausgebaut, um damit geschlossene Stoffkreisläufe zu erzielen. Grundsatz der Entsorgung ist, dass Abfälle, wenn sie nicht vermieden werden können, stofflich oder energetisch (Verbrennung) zu verwerten sind.
